BUTZBACH (be). Mit dem Vortrag „Pflege – Elternunterhalt – Neue gesetzliche Vorgaben/Veränderungen“ setzte die Nachbarschaftshilfe Butzbach am vergangenen Donnerstag die Reihe ihrer Veranstaltungen im zweiten Halbjahr des Jahres fort. Die Referentin Rechtsanwältin Verena Wenzel, Fachanwältin für Sozialrecht, konzentrierte sich in ihren Ausführungen dabei vor allem auf die Thematik „Elternunterhalt“.
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In ihrem Folienvortrag ging sie anhand unterschiedlicher Fragestellungen auf die beispielhafte Problematik ein, dass ein Elternteil möglicherweise aufgrund neuer Lebensumstände Unterstützung benötigt, was heutzutage häufig dann der Fall ist, wenn spezielle Pflegemaßnahmen notwendig werden.
Die sind dann oft mit hohen finanziellen Belastungen verbunden, die von dem zu Pflegenden nicht oder nur in eingeschränktem Maße getragen werden können. Inwieweit dann die Kinder zum Unterhalt der Eltern beitragen müssen und was dann finanziell auf die Kinder zukommen könnte, wurde von Frau Wenzel anschaulich dargestellt.
Die Referentin bot in ihrem Vortrag einen Mix aus den eher „trockenen“ rechtlichen Vorgaben und den Beispielen, mit denen sie in ihrer Kanzlei tagtäglich konfrontiert wird. Dabei nahm sie sich die Zeit, mit ihrem Fachwissen auch die zahlreichen Fragen aus dem Zuhörerkreis ausführlich und verständlich zu beantworten. Am Ende dankte Frau Kraus-Ruppel in ihrer Funktion als Vorsitzende der Nachbarschaftshilfe Butzbach der Vortragenden mit einem kleinen Präsent.
(c) by Butzbacher Zeitung, 26.11.2018